Der Morgen nach dem Reichstagsbrand
Fotomontage
Quelle: Landesbildstelle, Berlin
Wiederholte mündliche und schriftliche Äußerungen und Stellungnahmen von Hitler und anderen NSDAP-Führern ließen den Gedanken einer Abschaffung des Parlaments - ebenso wie des Reichsrats - nach dem Machtantritt Hitlers als Reichskanzler entstehen. Der Reichstag blieb aber als Verfassungs- und Staatsorgan der Weimarer Verfassung bis zum Zusammenbruch des angeblich "Tausendjährigen Reiches" formal bestehen.
Allerdings wurde der Reichstag schon bald nach der Ernennung Hitlers als "Führer" der NSDAP durch Reichspräsident von Hindenburg zum Nachfolger von Schleicher und neuen Reichskanzler am 30. Januar 1933 seiner parlamentarischen Funktion beraubt. Am 1. Februar erfolgte bereits die Auflösung des Reichstags und die Ausschaltung der Reichstagsausschüsse. Dem Parlament war damit jede Möglichkeit genommen, auf die Regierungspolitik der folgenden Wochen Einfluß auszuüben. Diese Entwicklung fand ihren äußeren sichtbaren Abschluß mit dem erwähnten Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, wodurch das Parlament die Gesetzgebungsbefugnis auf die Reichsregierung übertrug und sich als Gesetzgeber selbst ausschaltete. Damit wurde unmittelbar zu Beginn der NS-Herrschaft ein tiefgreifender Wandlungsprozeß eingeleitet, der den Reichstag im weiteren Verlaufe der Konsolidierung der NS-Herrschaft zu einem unbedeutenden Propaganda- und Akklamationsorgan machte. Danach war der Reichstag für den "Reichskanzler und Führer" kein Konkurrent um die Macht mehr(2).