Hersch Fischler
Fehlerliste zu:
Hans Mommsen: Der Reichstagsbrand und seine politischen Folgen
in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 1964, Seiten 351 ff.
© Hersch Fischler, Düsseldorf, Juli 1992
Inhalt
Fehler Nr.
Stelle bei Mommsen
Seite
Absatz
Seite
Zusammenfassende Übersicht, Folgerungen
Quellen/Literaturangaben
2
14
Nr. 1
353
1
Mommsen gibt eine falsche Darstellung zu Diels Aussagen über die Brandstiftung.
15
Nr. 2
355
2
Mommsens Kronzeugen Heisig und Schnitzler liefern keineswegs die von ihm behaupteten übereinstimmenden Bezeugungen.
16
Nr. 3
355 und 360
2/2
Entgegen Mommsens Behauptungen griff Göring in die polizeilichen Ermittlungen ein.
33
Nr. 4
359
2
Es gab Spuren anderer Täter, die Mommsen nicht berücksichtigt.
44
Nr. 5
359
2
Mommsen bestätigt ein nicht existentes Alibi Graf Helldorfs.
61
Nr. 6
360
2
Mommsen bestätigt ein nicht existentes Alibi des NSDAP Abgeordneten Albrecht.
76
Nr. 7
360
3
Mommsen entstellt die Fakten zum unterirdischen Gang.
83
Nr. 8
362
3
Mommsen bestätigt eine falsche Darstellung von Görings Pressereferenten Sommerfeldt.
84
Nr. 9
364
1
Mommsen beweist Unkenntnis des damaligen Strafprozeßrechts.
90
Nr. 10
365
2
Mommsen bestätigt falsche Darstellungen von Diels.
92
Nr. 11
370
2
Mommsen führt nicht existente eidesstattliche Versicherungen der Krimnalkommissare an.
95
Nr. 12
370
3
Tatsachen sprechen gegen Mommsens Kritik an der Darstellung von Gisevius.
101
Nr. 13
371
1
Entgegen Mommsens Darstellung gibt es berechtigte Zweifel an van der Lubbes Täterschaft an den drei kleinen Brandstiftungen.
104
Nr. 14
372
1
Mommsen gibt eine falsche Darstellung über die von der Polizei bestellten Gutachter.
114
Nr. 15
372
2
Mommsen gibt eine sehr ungenaue Darstellung zu den Befunden von Gutachter Brüning.
116
Nr. 16
372
3
Mommsen gibt eine falsche Darstellung von Gempps Aussage vor dem Reichsgericht.
122
Nr. 17
373
1
Mommsen gibt eine falsche Darstellung der Argumentation der Sachverständigen bezüglich flüssiger Brandmittel.
124
Nr. 18
374
2
Mommsen gibt das Gutachten des Sachverständigen Wagner falsch wieder.
127
Nr. 19
375
2
Mommsen gibt falsche Darstellungen zur Wirkungsweise selbstentzündlicher Zündmittel.
129
Nr. 20
375
3
Mommsen lässt brandtechnische Zusammenhänge ausser Acht.
130
Nr. 21
375
3
Mommsen gibt das Gutachten des Sachverständigen Wagner in einem weiteren entscheidenden Punkt falsch wieder.
133
Nr. 22
376
3
Mommsen gibt eine falsche Darstellung über die Geruchsentwicklung bei flüssigen Brandstoffen.
133
Nr. 23
378/79
2/1
Mommsen konstruiert einen Widerspruch zwischen Brandentwicklung im Plenarsaal und dem Gutachten des Brandsachverständigem Schatz.
133
Nr. 24
376
3
Mommsen erfindet Widersprüche zwischen den Gutachten von Ritter und Brüning einerseits und Wagner, Josse und Schatz andererseits.
138
Nr. 25
381
1
Mommsen bestätigt nicht existente Zeugen für van der Lubbes angeblichen Brandlauf.
140
Nr. 26
381
1
Mommsen bestätigt eine nicht vorhandene Präzision in van der Lubbes Aussagen zur Brandlegung.
141
Nr. 27
382
1
Mommsen bestätigt gegen die Tatsachen, Marinus van der Lubbe habe ein eindeutiges und wiederholtes Geständnis abgelegt.
147
Nr. 28
383
1
Mommsen bestätigt die Legende von der Alarmierung Goebbels und Hitlers durch einen Anruf Hanfstaengls aus dem Reichstagspräsidentenpalais.
150
Nr. 29
383
1
Mommsen bestätigt eine falsche Darstellung über Görings Verhalten im brennenden Reichstagsgebäude.
162
Nr. 30
387
3
Mommsen bestätigt falsche Darstellungen über Ergebnisse der Vernehmung van der Lubbes.
165
Nr. 31
388 und 395
1/2
Mommsen bestätigt falsche Darstellungen von Tobias über die Verhaftungsaktion am Abend des Reichstagsbrandes und die bei ihr benutzten Verhaftungslisten.
172
Nr. 32
398
1
Mommsen gibt eine falsche Darstellung zum Immunitätsrecht der Abgeordneten in der Weimarer Republik und verkennt die mit der Verhaftungsaktion verbundene Strategie der Nationalsozialisten.
188
Nr. 33
402
1
Mommsen gibt falsche Darstellungen zu Görings Presseverboten im Februar 1933 und verkennt essentielle Unterschiede zu den Notverordnungen vom 4. Februar und 28. Februar 1933.
192
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