Der Prozeß um den Reichstagsbrand am Leipziger Reichsgericht ist, bedingt durch die fatalen politischen Folgen des Brandes und die bis heute umstrittenen Umstände seiner Entstehung, selten ideologiefrei dargestellt worden.
Diese Arbeit entstand im Rahmen eines Seminars an der Universität zu Köln. Die derzeit vorgegebene Länge zwang inhaltlich zu verschiedenen Einschränkungen: Große Themenkomplexe - wie der Gutachterstreit, das Braunbuch oder der Gegenprozeß - können nur soweit angerissen werden, wie sie unmittelbar für den Leipziger Prozeß bedeutsam sind. Dabei lege ich besonderen Wert auf eine zusammenhängende Darstellung und verzichte deshalb auf eine allzu feingliedrige Unterteilung.
Da das Thema der Prozeß des Jahres 1933 ist, wird die Frage nach der Urheberschaft des Brandes nur so behandelt, wie dies zu der damaligen Zeit geschehen ist. Die heutige Diskussion gehört nicht hierhin. Allerdings habe ich mich in den zahlreichen Anmerkungen, die dem interessierten Leser ein Leitfaden zur tieferen Information sein sollen, um größtmögliche Ausgewogenheit und Vielfalt bemüht. Der Prozeß mit seiner enormen Dauer ist in seinen wichtigsten Ereignissen und Aussagen präsentiert. Das schließt z.B. eine Auflistung sämtlicher Zeugen aus.
Besonderen Dank schulde ich dem damaligen Leiter unseres Seminars, Prof. Wolfgang Schieder, der mit seiner undogmatischen und begeisternden Art nicht nur ein Ansporn für diese Arbeit war, sondern mir persönlich auch den Glauben an den Sinn einer universitären Ausbildung erhalten hat.
Wie gut ist es doch, in unseren tristen Wissensfabriken auf solche kleinen Oasen zu treffen, in denen es dem Lehrer noch eine Herzensangelegenheit ist, daß die Studenten am Ende mehr mitnehmen als einen Schein.
Hans-Georg Breydy