Dieser Artikel erschien am 25. Februar 2000 in: "Freitag Die Ost-West-Wochenzeitung".
Am Anfang steht ein, man möchte fast sagen: typisch deutscher Skandal: Mitte der sechziger Jahre wurde vor einem Westberliner Gericht der Fall des Marinus Van der Lubbe, der von den Nationalsozialisten 1934 hingerichtete angebliche Brandstifter des Reichstags, wieder aufgerollt, um den »ersten großen Widerstandkämpfer gegen Hitler«, so der Lubbe-Biograph Martin Schouten, zu rehabilitieren. Doch daraus wurde damals nichts: Das Berliner Kammergericht verurteilte Van der Lubbe ein weiteres Mal wegen menschengefährdender Brandstiftung zu acht Jahren Zuchthaus.
In Holland wird Marinus Van der Lubbe als Held geehrt; die Stadt Leipzig würdigte ihn erst im Januar 1999 mit einer Gedenkstätte auf dem Südfriedhof. Unterstellt man, wie viele seiner Landsleute und einige Historiker seine Alleintäterschaft, müsste die Tat im Rückblick als Zeichen zivilen Ungehorsams gegenüber der aufziehenden nationalsozialistischen Willkürherrschaft gewertet und er zumindest politisch rehabilitiert werden. Nimmt man wie eine zweite Historiker-Fraktion an, dass er an der Tat nicht oder ganz unwesentlich beteiligt war, müsste das Gerichtsurteil ebenfalls revidiert werden.
Doch wie es der historische Zufall will, geriet Van der Lubbe ein weiteres mal zwischen die Fronten. Die Aufschluss versprechenden Ermittlungs- und Verhandlungsakten aus dem Jahre 1933 befanden sich in den sechziger Jahren noch in Moskau. 1982 wurden sie an das Zentrale Parteiarchiv der SED überstellt, wo sie bis zur Jahreswende 1989/90 für die Wissenschaftsöffentlichkeit - fast! - unzugänglich lagerten. Inzwischen wurden sie verschiedentlich gesichtet, und der Glaubenskampf um die Täterschaft ist in eine neue Runde gegangen: Nicht nur in Fachzeitschriften, sondern ganz zeitgemäß auch im Internet wird die Frage »cui bono» - wem nützte die Tat - neu gestellt.
Der abgefackelte Reichstag, der bombardierte Reichstag, der verhüllte Reichstag, der bekuppelte Reichstag: Es gibt sicher kaum ein historisches Baudenkmal, das derart symbolträchtig aufgeladen und deshalb prädestiniert ist, dem ‚deutschen Schicksal' Gestalt zu verleihen. Was in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 tatsächlich geschah, ist heute nicht mehr in allen Einzelheiten rekonstruierbar: Hatten der oder die Täter das Brandmittel schon vorher deponiert? Wurde tatsächlich der unterirdische Gang zwischen Reichstag und Reichspräsidentenpalais benützt oder doch ein Tor? Gab es Helfer unter dem Personal? Warum entkamen die wahrscheinlichen Mittäter, während Van der Lubbe verhaftet wurde? Fest steht nur, dass die zuständigen Ermittlungsbehörden verdächtige Personen wie den NS-Abgeordneten Dr. Albrecht laufen ließen, Fingerspuren nicht verfolgt wurden, Mitwisser auf mysteriöse Weise verschwanden und der zuständige Landesgerichtsdirektor Braune durch den willfährigen Regierungsrat Vogt ersetzt wurde. Fest steht weiterhin, dass die Massenverhaftungen in derselben Nacht bereits vorher geplant worden waren. Und eindeutig ergibt sich aus den Akten, dass das Geständnis des Tatverdächtigen Van der Lubbe und seine Aussagen im Verfahren eigenartige Widersprüche aufweisen.
Unbestritten ist, dass der Reichstagsbrand wie ein Fanal wirkte und den Nazis gut ins Konzept passte: Am nächsten Tag erließ Reichspräsident Hindenburg auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung die »Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat«, die praktisch alle demokratischen Grundrechte außer Kraft setzte und die Autonomie der Länder aufhob. Diese Notverordnung diente ausschließlich der »Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte» und stellte unter anderem Hochverrat und Brandstiftung unter Todesstrafe.
Die sogenannte »Lex Van der Lubbe«, die rechtswidrig auch auf Straftaten vor dem 28. Februar angewendet wurde, gilt als entscheidende Station der nationalsozialistischen Machtergreifung. Zusammen mit dem am 23. März verabschiedeten Ermächtigungsgesetz lieferte sie der NSDAP die rechtliche Grundlage, ihre politischen Gegner zu verfolgen und auszuschalten und versetzte das Reich in einen permanenten, bis 1945 andauernden Ausnahmezustand, ohne die Weimarer Verfassung je ausdrücklich aufzuheben.
Während sich die Reichstagsmauern in den Jahrzehnten des Kalten Krieges abkühlten, blieb der Reichstagsbrand ein heißes Eisen für die Historiker. Denn obwohl die Nazis mit unglaublichem propagandistischen Aufwand die Geschichte vom holländischen Brandstifter und seinen kommunistischen Spießgesellen - mit Van der Lubbe standen die kommunistischen Funktionäre Dimitroff, Torgeler, Popoff und Taneff vor Gericht - in die Welt setzten, wunderten sich bereits die Zeitgenossen am Tag nach dem Brand über die »verwirrenden Umstände«, etwa die Geständnisbereitschaft Van der Lubbes und die generalstabsmäßig geplante und durchgeführte Verhaftungswelle. Wahrscheinlich, schrieb beispielsweise der französische Botschafter in Berlin seinem Chef nach Paris, »hätte die Regierung das Attentat nicht anders ausgeschlachtet, wenn die Affäre in allen Einzelheiten gestellt worden wäre.»
War »die Affäre» nun ein gut inszeniertes Schurkenstück der Nazis, oder traten die Nazis nur als perfekt anpassungsfähige Regisseure einer von ihnen nicht geplanten Affäre auf? Der historische Kriminalfall bleibt, wie gesagt, auch nach den Aktenfunden dunkel, wenn entgegen der Auffassung von Lubbe-Biograph Schouten eine Alleintäterschaft auch immer unwahrscheinlicher erscheint. Doch in Sachen Reichstagsbrand stehen nicht nur die tatsächlichen und politischen Brandstifter aus dem Jahre 1933 vor dem Tribunal, sondern es rücken auch jene mehr und mehr ins Rampenlicht, die am Deutungsspektakel teilhaben. Die Geschichte der Geschichte des Reichstagsbrandes selbst ist nämlich ein Krimi, in dem Fahnder, Agenten und Bösewichter im gleichen Kostüm auftreten: In den Staubmänteln der historischen Zunft.
Nach 1945 herrschte weitgehend Einigkeit darüber, dass die Nationalsozialisten selbst den Brand gelegt hatten; zu eindeutig verwies die Frage, »wem nützt es» auf die Partei, die im Januar 1933 zwar an die Macht gelangt, jedoch noch weit entfernt war von einer Alleinherrschaft. Nicht nur schlug ihnen die eindeutige Gegnerschaft aus KPD und Sozialdemokratie entgegen, hinderlich erwiesen sich auch die deutschnationalen Bündnispartner, die in den unheilvollen Osthilfeskandal verstrickt waren.
Erst 1959 enthüllte der Amateurhistoriker Fritz Tobias im Spiegel, Marinus Van der Lubbe habe aus eigenem Antrieb und ohne weitere Mithilfe das Reichstagsfeuer gelegt. Er stützte sich dabei vorwiegend auf Zeugenaussagen aus dem Umfeld der Nationalsozialisten, was ihm später den Vorwurf eintrug, alle Regeln historischer Quellenkritik missachtet zu haben. 1962 schickte Tobias ein Buch hinterher, dessen Ergebnisse zwei Jahre später durch den renommierten NS-Forscher Hans Mommsen vom Institut für Zeitgeschichte in München bestätigt wurden. Seine Ausführungen folgten den sogenannten »Funktionalisten» in der Forschung, die die Radikalisierung der Nationalsozialisten eher auf strukturelle als auf intentionale Faktoren zurückführten und die Machtergreifung als ein Produkt von »Improvisationen und Irrtümern» erklärten. In dieser Sicht erschien Hitler eher als ein schwacher Diktator, der weniger willentlich als getrieben von den Umständen die Katastrophe forcierte.
Dieser »strukturalistische» Deutungsansatz hatte in der Zeit seiner Entstehung durchaus Berechtigung, denn er versuchte, die auf die Person Hitler als Ausgeburt des Bösen konzentrierten Interpretationen zu überwinden und die kollektive Verantwortung für den Holocaust hervorzuheben. Statt als Verführer und Verführte traten die historischen Subjekte nun - ganz in Übereinstimmung mit den damals reüssierenden soziologischen Theorien - als funktional handelnde »Agenturen» in einem Operationsfeld auf, das sich weitgehend ihrer Kontrolle entzog.
Diese Auffassung blieb nicht unwidersprochen: 1968 nahm das sogenannte Luxemburger Komitee unter Leitung des bekannten Schweizer Historikers Walther Hofer und mit Edouard Calic als Generalsekretär die Untersuchung des Reichstagsbrandes auf. Die beiden 1972 und 1978 präsentierten Dokumentationsbände, die die Alleintäterschaft Van der Lubbes widerlegen sollten, gerieten sofort ins Kreuzfeuer der Kritik. 1979 zieh der Redakteur Karl-Heinz Janßen in der Zeit das Komitee »stümperhafter und plumper Fälschung«, insbesondere der aus Jugoslawien stammende Calic stand im Schussfeld von Janßens Polemik.
Tatsächlich scheint der 'positive' Nachweis einer NS-Täterschaft durch das neuere Aktenstudium, das Hersch Fischler und andere derzeit im Internet diskutieren, nicht möglich; ebenso wenig allerdings auch das von Hans Mommsen und anderen vertretene und 1986 in einer Monographie dokumentierte Verdikt, das Luxemburger Komitee habe eine ganze »Fälscherwerkstatt» unterhalten, um die Nazis der Brandstiftung zu überführen und damit seinen »volkspädagogischen» Auftrag zu erfüllen. Dem Herausgeberkreis um Mommsen gehörten neben Janßen interessanterweise auch der damalige Trierer Hochschulassistent Eckhard Jesse und sein Student Uwe Backes an. Insbesondere Backes hat sich in den letzten Monaten auf einem anderen, jedoch durchaus verwandten Feld profiliert: Der »geschichtspolitische Missionar» (FAZ) verteidigte nämlich die umstrittenen Thesen des Historikers Lothar Fritze, der das Attentat Elsers auf Hitler im Jahre 1938 moralphilosophisch disqualifiziert und auf diese Weise, wie die FAZ schrieb, das Dresdner Hannah-Arendt-Institut »an den Rand der Selbstzerstörung» trieb (vgl. Freitag Nr. 4/2000).
Die Fronten hatten sich Mitte der achtziger Jahre so verhärtet, dass die Duellanten sogar die Gerichte bemühten, um ihre Fälschungsvorwürfe, Unterstellungen, Verunglimpfungen und Racheschwüre auszubreiten. Doch während die Historiker glaubten, Agens ihrer Forschung zu sein, verdichten sich nun die Hinweise, dass sie möglicherweise ‚nur als willige Spielbälle des KGB und der Stasi handelten: Fischler stellt Ungereimtheiten in den nun vorliegenden Dokumenten fest, die darauf schließen lassen, dass sich die »Fälscherwerkstatt» ganz woanders befunden haben mag und die Historiker präpariertem Material auf den Leim gegangen sind. Die Kronzeugen von Fritz Tobias - unter anderen der ermittelnde Dr. Zirpins, Heisig und Dr. Braschwitz, die 1933 in das Untersuchungsverfahren verwickelt waren - waren nach 1945 in der Bundesrepublik als Beamte und Juristen nämlich wieder in hohe Ämter gelangt und für die Stasi ideal erpressbar für nachrichtliche Anwerbung.
Man könnte den Fall als Wissenschaftskomödie ablegen, würden mit der Bewertung des Reichstagsbrandes nicht, wie gesagt, so profunde Deutungsinteressen des Nationalsozialismus verbunden sein. Auch wenn der verbrecherische Charakter von jenen nicht bestritten wird, die Van der Lubbe für den Täter halten und die Nazis eher als den Verhältnissen Ausgelieferte betrachten, verharmlost dies, wie der Historiker Jürgen Schmädeke betont, die Anfangsphase der Machtergreifung und liefert den Stoff für die revisionistischen Axiome in der neueren NS-Forschung. Das mit dem »Schlussstrich»-Gerede verbundene Entschuldungsritual, das derzeit in lächerlichen Abfindungen für Zwangsarbeiter oder präsidialen Entschuldigungen vor der Knesset geübt wird, findet in der historischen Forschung seine heuristische Vorlage.
Davon abgesehen ließe sich an den Fällen von Johann Georg Elser und Marinus Van der Lubbe darüber nachdenken, was eine Handlung zur »historischen Tat» macht. Während Elser, über sechzig Jahre weitgehend vergessen, anlässlich seines 100. Geburtstags zu Ehren gelangt (negativ selbst durch die, die seine Handlung missbilligen), gilt der Holländer bis heute, wenn schon nicht als Provokateur, so doch für viele als politisch unzurechnungsfähiger Hasardeur. Beide Einzelgänger zivilen Ungehorsams, werfen sie auf die Vielen, die zugesehen und nicht gehandelt haben, ein bedrückendes Licht. In Zeiten, in denen das geschichtsphilosophische Kollektivsubjekt verschwindet, steigt der 'kleine Mann' und die 'kleine Frau', die sich dem Zwang der »Strukturen» verweigern, zu historischer Bedeutung auf. Dieser Einsicht sollte sich auch die Berliner Senatsverwaltung nicht verschließen, die sich bislang weigert, einen von Niederländern gestifteten Gedenkstein auf dem Reichstagsgelände aufzustellen, weil, so die Begründung, in der Tat Van der Lubbes »kein exemplarischer Akt des Widerstands« zu würdigen sei.
Die Debatte um den Reichstagsbrand wird im Internet geführt unter: http://www.zeitreisen.de/kulturbox-archiv/brand.