
Mütze van der Lubbes - gefunden in der Wandelhalle,
in der Nähe der Treppe zum Garderobenraum im Erdgeschoss
Quelle: Sluik/Kuppershoek: Radau.
Tatortfoto´s Marinus van der Lubbe (1933)
Am 17.2.33 erging Görings berüchtigter
Schießerlaß an die preußische Polizei, am 22.2.
verstärkte Göring »seine« Polizei mit SA-
und SS-Hilfstruppen. Gleichzeitig wurden systematisch führende
»Weimarer« Polizeibeamte durch Nationalsozialisten ersetzt.
Am 24.2. schließlich wurden bei einer Durchsuchung des Karl-Liebknecht-Hauses
unter dem neuen NS-Polizeipräsidenten angebliche Aufstandspläne
der KPD entdeckt - u.a. auch Pläne zur Inbrandsetzung öffentlicher
Gebäude, wie Göring später verkünden ließ.
Trotz grossspuriger Ankündigung wurden die angeblichen Funde
freilich nie veröffentlicht.
Görings Pressereferent Martin H. Sommerfeldt
zeigte sich dann auch anläßlich der bevorstehenden
Vernehmung Görings im Leipziger Reichstagsbrandprozeß
besorgt. Es sei »nicht ganz unbedenklich«, die Frage
eines Richters oder Verteidigers zu beantworten, »auf Grund
welchen Materials mitgeteilt sei, [...] daß alle öffentlichen
Gebäude in Brand gesteckt werden sollten«. Sommerfeldt
entlastete schließlich seinen Chef durch die Übernahme
der Verantwortung für die betreffenden Pressecommuniqués.
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Die trügerischen »Erinnerungen« von
Diels wurden 1983 vom amtierenden Direktor des Schweizerischen
Bundesarchivs Christoph Graf als weitgehende nachträgliche
Apologetik entlarvt. 40
In einer angeblich von dem Amateurhistoriker und
Ministerialbeamten im niedersächsischen Verfassungsschutz
Fritz Tobias verfassten, publikumswirksamen und später als
Buch 41 erschienenen Artikelserie knüpfte 1959/60 der Spiegel
an die Vorarbeiten der genannten Gestapo-Clique an.
Hans Mommsen, heute emeritierter Professor für
Geschichte, gab dieser Darstellung 1964 in einem Aufsatz in den
Vierteljahrsheften für Zeitgeschichte 42, in dem er schwerwiegende
Fehler von Tobias unkritisch übernahm, seinen wissenschaftlichen
Segen. Vor kurzem wurde nun im Nachlaß von Hans-Bernd Gisevius
(Archiv für Zeitgeschichte an der ETH Zürich) ein bisher
nicht veröffentlichtes und von Hermann Graml bereits 1962
verfasstes Gutachten desselben Münchner Instituts für
Zeitgeschichte entdeckt, in dessen Auftrag Mommsen die Tobias-Thesen
untersucht hatte. Graml - in bemerkenswertem Gegensatz zu Mommsen
- warf Tobias vor, grob »gegen die Regeln historischer Quellenkritik
und gegen die bei wissenschaftlichen Auseinandersetzungen gebotene
Fairneß« verstoßen zu haben.
Der unter der Leitung des Schweizer Historikers Walther
Hofer in Gemeinschaft mit E. Calic, C. Graf und F. Zipfel erarbeiteten
wissenschaftlichen Dokumentation "Der Reichstagsbrand "
(1972/1978, überarbeitete Neuauflage: Ahriman-Verlag, Freiburg
1992) 43 ist es zu verdanken, daß sich die Alleintäter-Legende
trotz Unterstützung durch führende deutsche Nachrichtenmagazine
nie vollständig durchsetzen konnte; außerhalb Deutschlands
hatte sie ohnehin nie eine Chance. Unter anderem wurden erstmals
die Stenographischen Protokolle des Leipziger Reichstagsbrandprozesses
vollständig ausgewertet und Tobias zahlreiche gewichtige
Fehler nachgewiesen. Die Autoren der Dokumentation gelangten zu
dem Ergebnis, daß der Reichstagsbrand eine Tat der Nazis
war. Die Akten im Fond 551 bestätigen dieses Ergebnis in
allen wesentlichen Punkten und ergänzen es.
Die Veröffentlichungen der deutschen Emigrantenpresse
(v.a. das "Braunbuch über Reichstagsbrand und Hitlerterror")
44 und ein in London tagender internationaler Gegenprozeß
öffneten der Weltöffentlichkeit die Augen. Der kommunistische
Angeklagte Dimitroff entlarvte vor dem Reichsgericht die von den
Nazis inszenierte »Rechtstaatlichkeit«. Die Rundfunkübertragungen
wurden deshalb bereits nach wenigen Sitzungen abgebrochen.
Dimitroff und die mitangeklagten Kommunisten Popoff,
Taneff und Torgler mußten »mangels Beweisen« freigesprochen
werden. Nur van der Lubbe wurde für schuldig befunden und
im Januar 1934 aufgrund eines nachträglich erlassenen Gesetzes
hingerichtet. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts von
1981 ist van der Lubbe noch immer wegen menschengefährdender
Brandstiftung zu 8 Jahren Zuchthaus verurteilt.
Mit den neuentdeckten Dokumenten könnte ein
Wiederaufnahmeverfahren in Gang gesetzt werden. Ob sich eine deutsche
Staatsanwaltschaft veranlaßt sieht, der historischen Wahrheit
zu ihrem Recht zu verhelfen?