
Der Plenarsaal am Morgen des 28. Februar
Quelle: Archiv der Berliner Feuerwehr
Vor dem brennenden Reichstagsgebäude verkündete
Hitler mit theatralischer Geste dem englischen Berichterstatter
Sefton Delmer, der wie bestellt zur rechten Zeit am rechten Ort
war, dies sei ein von Gott gegebenes Zeichen, um den Kommunismus
mit eiserner Faust zu vernichten. Noch in derselben Nacht ließen
die Nazis im gesamten Reich über 5.000 führende Oppositionelle
verhaften und in neugeschaffenen Konzentrationslagern verschwinden.
Am darauffolgenden Tag wurden mit der »Notverordnung zum
Schutz von Volk und Staat« alle entscheidenden bürgerlichen
Grundrechte außer Kraft gesetzt - und zwar, wie die Geschichte
zeigen sollte, für die gesamte Dauer des "Dritten Reiches".
Im Besitz des Monopols über Presse und Rundfunk, begleitet
vom brutalen Terror der SA, starteten die Nazis unter der Parole
»Nationalsozialismus oder Bolschewismus« einen einmaligen
propagandistischen Feldzug gegen die "kommunistischen Brandstifter".
Hitlers Rechnung ging auf: Bei den Reichstagswahlen am 5. März
1933 erhielt die NSDAP gemeinsam mit ihrem Mehrheitsbeschaffer,
den Deutschnationalen, knapp über 50% der Stimmen.
Die hier vorgestellten neuen Aktenfunde bestätigen:
Der Reichstagsbrand war ein nationalsozialistischer Coup. Ausgewertet
wurden u.a. die 50 500 Blatt umfassenden originalen Akten des
Reichstagsbrandprozesses - Bestände des Reichsgerichts, des
Oberreichsanwalts und der Gestapo (Fond 551, St 65; seit 1945
als Kriegsbeute im »Institut für Marxismus-Leninismus
beim ZK der KPdSU«, ab 1982 im »Institut für Marxismus-Leninismus
beim ZK der SED« in Berlin/Ost unter Verschluß und
nur einigen wenigen Historikern zugänglich).
Den Brand habe ein SA-Kommando gelegt, das unter
Führung eines gewissen Hans-Georg Gewehr, Chef der Stabswache
des berüchtigten Berliner SA-Führers Karl Ernst, durch
einen unterirdischen Heizungstunnel vom Reichstagspräsidentenpalais,
dem Amtssitz Görings, in das Reichstagsgebäude eingedrungen
sei. Der später am Brandort aufgegriffene anarchistische
Schwärmer van der Lubbe sei nur ein Strohmann gewesen. Ein
SA-Mann namens Rall, so erfuhr Gisevius von seinem Gewährsmann
Karl Reineking, habe sich aus der Haft gemeldet und über
Einzelheiten der Reichstagsbrandstiftung berichtet. Reineking,
Angestellter bei den Berliner Justizbehörden, soll das Vernehmungsprotokoll
Ralls abgefangen und an Karl Ernst weitergeleitet haben. Unter
Mitwirkung Reinekings sei Rall daraufhin als gefährlicher
Mitwisser ermordet worden.
Die Darstellung von Gisevius war in der Vergangenheit
immer wieder als Märchen abgetan worden und konnte in einem
Prozeß vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf weder bestätigt
noch widerlegt werden. Das Verfahren scheiterte damals daran,
daß es seltsamerweise nicht einmal gelang, die Identität
Ralls zu ermitteln.
In wesentlichen Punkten wird die Darstellung von
Gisevius durch die neu aufgefundenen Dokumente zum Mordfall Rall
bestätigt, wobei die in den Beständen des ehemaligen
Staatsarchivs Merseburg entdeckten originalen Ermittlungsakten
der Staatsanwaltschaft eine Schlüsselrolle spielen. 4
Am Nachmittag des 2. November 1933 wurde die unbekleidete
und verstümmelte Leiche Ralls in einem Wald bei Strausberg
entdeckt. In unmittelbarer Nähe des Fundorts hatten Zeugen
am frühen Morgen zwei dunkle Limousinen und einen Trupp SA-Männer
beobachtet. Wie sich im Laufe der Ermittlungen herausstellte,
die sofort vom Geheimen Staatspolizeiamt in Berlin übernommen
wurden, war Rall am Vortag durch einen aus geringer Entfernung
abgegebenen Pistolenschuß und durch zahlreiche Hiebe mit
einem Spaten ermordet worden. Am 3. November fand in Ralls Wohnung
in der Knesebeckstraße 120 in Berlin-Neukölln eine
Haussuchung statt. Gegenüber Ralls Mutter behauptete die
Gestapo, ihr Sohn sei bei einem Gefangenentransport entflohen
und man vermute ihn zu Hause. Erst später wurde diese Behauptung
gegenüber dem Oberreichsanwalt dahingehend präzisiert,
daß es nun hieß, Rall sei bei einem Fluchtversuch
erschossen worden. 7 Am 4. November 1933 ordnete Göring
- mittlerweile preußischer Ministerpräsident - handschriftlich
die Niederschlagung des von der Staatsanwaltschaft Berlin eingeleiteten
Ermittlungsverfahrens an. 8