1848-Geschichten aus der Berliner Märzrevolution



I. Von Wahlmännern und Urwählern - Der Streit um das rechte Verständnis von Volkssouveränität


11. April 1847: "Ich und mein Haus, wir wollen dem Herrn dienen." Unter dieses Motto stellt Friedrich Wilhelm IV. seine Thronrede anläßlich der Eröffnung des Ersten Vereinigten Landtags. Der "romantische" Preußenkönig fühlt sich den Idealen des christlichen Ständestaats verpflichtet und sieht sich selbst in der Rolle des gütigen und gerechten Landesherrn. Dies ist durchaus ernst gemeint. Friedrich Wilhelm IV. versucht schon 1840 bei seinem Regierungsantritt, das preußische Volk durch mehrere Akte politischer Amnestie von seinem Wohlwollen zu überzeugen. Die Forderungen seiner Kritiker nach Parlament und Verfassung hat er mit diesen Gnadenerweisen nicht befriedigen können.

Den Vereinigten Landtag versteht Friedrich Wilhelm IV. in konservativer Tradition deshalb auch nicht als Parlament, sondern als Ständeversammlung. Entschieden bekräftigt er in seiner Thronrede die Ablehnung liberaler Ideen: Die Haltung eines Monarchen zu seinem Volk müsse durch Glaube und Liebe, und nicht durch eine "papierne" Verfassung bestimmt sein. Diese Haltung löst bei vielen Kritikern des Preußenkönigs nur noch Hohn und Spott aus.

Karikatur von Friedrich Engels auf die Eröffnung des Ersten Vereinigten Landtags am 11. April 1847

Friedrich Engels sieht sich in seinen satirischen Talenten herausgefordert und veröffentlicht die oben gezeigte Karikatur. Auch die Berliner reagieren auf ihren "romantischen" Landesherrn zunächst noch mit Humor. Sie verkaufen auf der Straße "Konstitutions-Pfannkuchen", die innen hohl sind.

Ende Februar 1848: Die Nachrichten über den Ausbruch der Revolution in Paris erreichen die preußische Hauptstadt. Die Protestversammlungen unzufriedener Bürger nehmen zu, ebenso die gewaltsamen Zusammenstöße mit dem Militär. Unter dem Druck dieser Ereignisse macht Friedrich Wilhelm IV. dann eine überraschende Kehrtwendung: Er gewährt am 17. März die Pressefreiheit und kündigt einen Tag später die vorzeitige Einberufung des Zweiten Landtages zum 2. April 1848 an. Hier soll nun endlich die Überleitung Preußens in ein konstitutionelles System beraten werden. Den Ausbruch der Kämpfe kann der König mit diesen nervösen Zugeständnissen jedoch nicht mehr verhindern.

Am nächsten Tag erneuert der Monarch unter dem Eindruck der Kämpfe seine Reformbereitschaft. Die verfassungsmäßige Ordnung Preußens mit einem gewählten Parlament ist in greifbare Nähe gerückt. Die entscheidende Frage lautet schon bald: Wie und nach welchem Recht soll das neue Parlament gewählt werden?


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