Ihre "Bestätigung" von Hofers und
Calics "positiven Beweis" erlangen sie nur, indem sie
zwei Dokumente des Fonds 551 (Schreiben des Gefängnisdirektors
Brucks vom 22.4.1938 und Zeugenaussage des Nachtpförtner
Adermanns vom 11.3.1933) verkürzt und irreführend zitieren
und eine Vielzahl anderer wichtiger Dokumente verschweigen. Konkrete
Täter zu überführen, wie man es bei der angekündigten
"Entlarvung" erwarten muß, gelingt ihnen in keiner
Weise.
Aus dem im Fond 551 befindlichen geheimen Schreiben
des Gefängnisdirektors Brucks vom 22.4.1938 an den Oberreichsanwalt,
so Bahar und Kugel, gehe hervor, daß Brucks zur Zeit des
Reichstagsbrandprozesses offenbar einen inhaftierten SA-Mann namens
Rall zum Sprechen und zu Enthüllungen über die Rolle
der NSDAP bei der Brandstiftung gebracht habe. Aus einem Bericht
einer pariser Emigrantenzeitung im Dezember 1933 gehe hervor,
daß Rall Gefängnisdirektor Brucks erzählt habe,
daß der SA-Sturm 17 unter Benutzung des unterirdischen Gangs
den Brand gelegt habe. Bestätigung erhalten nach Baher und
Kugel diese Informationen dadurch, daß Rall kurz nach Bekanntwerden
seiner Enthüllung von der SA ermordet wurde und Brucks 1938
aus unbekannter Ursache verstarb, kurz nachdem ihm aufgefallen
war, daß die Personalakte Rall in den Unterlagen seines
Gefängnisses fehlte. Zwei Mitwisser des "Wie und Wer"
der Brandstiftung wurden beseitigt.
Eine im Fond 551 vorliegende Aussage des Pförtners
Adermann und Lochstreifen der Stechuhren zu Adermanns Kontrollgang
belegen, so Bahar und Kugel, daß die Tür des unterirdischen
Ganges zum Reichstagspräsidentenpalais nicht, wie später
vor Gericht behauptet, kurz nach Brandausbruch verschlossen gewesen
sei, sondern noch um 1.00 Uhr unverschlossen war, was bestätige,
daß den Brandstiftern der Weg vom Reichstagspräsidentenpalais
durch den Tunnel in den Reichstag offenstand, wie Hofer und Calic
es immer behauptet hatten.
Für ihre Beweisführung zitieren Bahar und
Kugel die Dokumente des Fond 551 entstellt und irreführend.
Aus dem geheimen Brief des Gefängnisdirektors Brucks, aus
dem Bahar und Kugel nur einen mißverständlichen Halbsatz
zitieren, geht tatsächlich hervor, daß Brucks nicht
Rall zum Sprechen gebracht hatte, sondern von Ralls Enthüllungen
aus Gefangenenkreisen erfuhr und statt Rall den Gefangenen Stelzner
zu diesen Enthüllungen verhörte. Bahar und Kugel bringen
nur Informationen vom Hörensagen, also Gerüchte vor,
die keinerlei Beweiswert haben, und verschleiern dies durch ein
irreführendes Zitat. Ein Protokoll über das, was Rall
oder auch nur Stelzner aussagte, legen Bahar und Kugel nicht vor.
Auch wenn Rall selbst nur eines der damals auch in den Gefängnissen
umherschwirrenden Gerüchte über die Täterschaft
der berliner SA und die Benutzung des Ganges vorbringen oder ergänzen
wollte (bereits 1932 war er wegen Autodiebstahls ins Gefängnis
gekommen und saß während des Reichstagsbrandes ein),
war dies für die SA und die Nationalsozialisten gefährlich.
Rall war vor seinem Gefängnisaufenthalt Mitglied der berliner
SA gewesen und eine Verbreitung seiner Anschuldigungen mußten
die Nationalsozialisten in jedem Fall als sehr gefährliche
Gegenpropaganda ansehen. Schon dies konnte zur Zeit des Reichstagsbrandprozess
zum Mord an Rall und später auch an Brucks führen, ohne
Beweiskraft dafür, daß echte Mitwisser beseitigt worden
waren und ein berliner SA-Sturm durch den unterirdischen Gang
die Brandstiftung ausgeführt hatte.
Bei ihrem Verweis auf die Zeugenaussage Adermanns
vom 11.3.1933 und die Kontrollstreifen der Stechuhren führen
Bahar und Kugel die Leser ebenfalls in die Irre. Adermann hatte
die Tür vom unterirdischen Gang zum Reichstagspräsidentenpalais
nach dieser Aussage zwar noch um 1.00 Uhr morgens geöffnet
angetroffen. Am Brandabend hatte er seinen Kontrollrundgang nach
dieser Aussage aber, was Bahar und Kugel verschweigen, erst um
0.45 Uhr begonnen und war um 1.00 Uhr erstmals an die betreffende
Tür gelangt, so daß seine Aussage nicht als Beweis
dafür herangezogen werden kann, daß die Tür von
der Zeit des Brandausbruchs (ca 21.00 Uhr) an offen stand und
daß die gerichtliche Aussage des Göring-Fahrers und
SS-Mannes Weber, die Tür zum Gang sei kurz nach Brandausbruch
verschlossen gewesen, falsch sein muß.
Bahar und Kugel wollen offensichtlich in jedem Fall "beweisen", daß der unterirdische Gang für die Brandstiftung benutzt worden sein muß. Sie verweisen darauf, daß Göring offensichtlich einen Fehler gemacht habe, als er kurz nach Entdeckung der Brandstiftung den Verdacht äußerte, der unterirdische Gang sei von den Tätern benutzt worden, und daraufhin den Gang untersuchen ließ.