
Die Feuerwehr bei den Löscharbeiten am 27. Februar 1933
Quelle: Archiv der Berliner Feuerwehr
Aus einer untersuchungsrichterlichen Vernehmung des
Nachtpförtners im Reichstagspräsidentenpalais, Paul
Adermann, geht jedoch hervor, daß Goebbels Tagebuchdarstellung
und Aussage vor Gericht in diesem Punkt falsch war. Weder wohnte
Hanfstaengl im Reichstagspräsidentenpalais noch hielt er
sich dort am Brandabend auf, wie Goebbels und in den fünfziger
Jahren auch Hanfstaengl in seiner Autobiografie berichteten. In
der Hauptverhandlung des Reichstagsbrandprozesses wurde Adermann
nicht zu den am Brandabend anwesenden Personen im Reichstagspräsidentenpalais
vernommen und es wurde nicht erörtert, wer am Brandabend
im Reichstagspräsidentenpalais anwesend gewesen war.16
Auch ein anderes wichtiges Argument von Tobias für
die angebliche Überraschtheit der Nationalsozialisten erweist
der Fond 551 als falsch. Tobias behauptet, die noch in der Brandnacht
angelaufene Verhaftungsaktion sei von der politischen Polizei
spontan und unvorbereitet in einer Panikstimmung nach dem Brand
gestartet worden. Im Fond 551 findet sich ein über Polizeifunk
an alle Polizeidienststellen Preußens ausgestrahlter Befehl
des von Göring wenige Tage zuvor neu ernannten Chefs der
Politischen Polizei im Polizeipräsidium Berlin, Rudolf Diels.
Dieser Befehl wurde am Mittag des 27. 2. um 14.59 aufgegeben und
zwischen 18.15 und 18.22 Uhr, also noch vor dem Ausbruch des Reichstagsbrand
gesendet. Er kündigte eine bevorstehende Welle kommunistischer
Gewaltakte zu den Wahlen am 5. März gegen Polizei und SA
an und ordnete sofortige Vorbereitung und gegebenenfalls Vollziehung
der Schutzhaft gegen kommunistische Funktionäre an, wie sie
dann wenige Stunden später nach dem Brand in ganz Preußen
sofort durchgeführt wurden.17
1978 publizierten sie "positive Beweise"
für die Täterschaft der Nationalsozialisten. Aus privaten
Quellen, insbesondere einem Nachlaß aus Leipzig, erhielten
sie Aufzeichnungen, die aus dem Jahr 1933/34 stammen sollen. Hofer
zufolge lieferten die dort aufgefundenen Berichte und Mitteilungen
von damaligen Insidern aus Polizei, Regierung, SA und Presse (u.a.
Polizeihauptmann a.D. Eugen von Kessel, der deutschnationale Reichswirtschaftsminister
Hugenberg, SA-Führer Karl Ernst und der Chefredakteur der
Leipziger Neuesten Nachrichten, Richard Breiting) geradezu "sensationelle
Bestätigungen" für die Täterschaft der Nationalsozialisten.18
Nach diesen Dokumenten war die Reichstagsbrandstiftung eine gezielte
Provokation der NS-Führung. Sie sollte den "Staatsnotstand"
provokativ herbeiführen und die noch in der selben Woche
stattfindenden Reichstagswahlen (5. März 1933) zu ihren Gunsten
beeinflussen: Ein geheimes SA/SS Kommando, das 2 Tage vor dem
Reichstagsbrand in Görings Reichstagspräsidentenpalais
einquartiert wurde, drang dieser Quellendeutung zufolge am Brandabend
über den unterirdischen Gang vom Palais in den Reichstag
ein, legte den Brand und flüchtete auch wieder durch den
Gang. Bereits Ende der sechziger Jahre hatten Hofer, Calic und
Mitarbeiter des von ihnen geleiteten "Luxemburger Komitees"
diesen Tathergang aus Mitteilungen eines früheren Reichstagsheizers,
Heinrich Grunewald, und anderer Zeitzeugen rekonstruiert.19
Gegen Hofers und Calics Verweise auf die Gutachten
der Sachverständigen brachten Tobias und seine Anhänger
(Hans Mommsen, die Zeitgeschichtler des SPIEGEL, K.H. Janßen
von der ZEIT) vor, daß die Sachverständigen 1933 der
damals weit verbreiteten Annahme unkritisch gefolgt seien, die
Tat könne nur von mehreren (kommunistischen) Tätern
ausgeführt worden sein. Das neue, computergestützte
Gutachten gehe von falschen Zeitangaben für die Brandentwicklung
aus, wie der Brandexperte Alfred Berndt 1975 in einem Aufsatz
in den Vierteljahresheften für Zeitgeschichte nachgewiesen
habe. Zwei Gutachten der Sachverständigen Prof. Brüning
und Dr. Ritter, welche nicht gegen van der Lubbes Alleintäterschaft
sprachen, so Tobias, seien 1933 vor Gericht nicht verwendet worden,
weil sie Untersuchungsrichter bzw. Oberreichsanwalt nicht in die
politische Linie weiterer kommunistischer Täter gepaßt
hätten.20
Gegen die von Hofer und Calic publizierten Nachlaßdokumente
wurde von Tobias und anderen der Vorwurf der Fälschung erhoben.
Sprachliche Eigenarten der Texte würden darauf hindeuten,
daß die Dokumente von einem Serbokroaten, eben Herrn Calic,
gefälscht worden seien. Auch enthielten die angeblich aus
dem Jahre 1933 stammenden Dokumente Falschdarstellungen und Irrtümer,
die Hofer und Calic in den sechziger Jahren unterlaufen seien:
Laut der von Hofer und Calic Ende der sechziger Jahre
aufgenommenen Aussage Grunewalds sei der Reichstagsheizer Wittkowski,
der das NS-Brandstifterkommando im Musiksaal des Palais gesehen
haben soll, bereits am Tage nach dem Brand von der politischen
Polizei wegen des Verdachts, den Kommunisten Zugang zum unterirdischen
Gang verschafft zu haben, verhaftet worden. Diese schnell erfolgte
Verhaftung habe alle Pförtner und Heizer, die vom Brandstifterkommando
wußten, so eingeschüchtert, daß sie danach darüber
geschwiegen hätten. Entsprechend finde sich die Verhaftung
Wittkowskis und die Einschüchterung der Zeugen in den Nachlaßdokumenten
aus dem Jahre 1933. Tatsächlich, so die Kritik an dieser
Darstellung, sei der Heizer Wittkowski 1933 nicht verhaftet worden.
Die Bestätigung der nicht erfolgten Verhaftung Wittkowskis
und der damit hervorgerufenen Einschüchterung in Dokumenten,
die angeblich aus dem Jahre 1933 stammen, verweise nur darauf,
daß diese Dokumente gefälscht sind. Darauf verweise
auch das Auftauchen eines Pförtners Karl Wilde in den Dokumenten,
der Eugen von Kessel über das Brandstifterkommando informiert
habe. Einen Pförtner Karl Wilde habe es damals im Reichstag
und Reichstagspräsidentenpalais nicht gegeben. Calic habe
ihn in den sechziger Jahren durch eine Verwechslung erfunden und
durch Aufnahme in die gefälschten Dokumente aus dem Jahr
1933 seine Existenz "bestätigt".21
Gegen die Fälschungsvorwürfe, die Tobias,
Jesse, Mommsen u.a. 1986 ausführlich vorbrachten, sind Hofer
und Calic nur sehr zurückhaltend vorgegangen. Sie führten
keine Klage auf Unterlassung der ehrenrührigen Fälschungsvorwürfe,
bei der nicht sie die Echtheit, sondern Tobias und die anderen
den Fälschungsvorwurf hätten beweisen müssen. Sie
legten auch nicht die Originale der Nachlaßdokumente vor,
um die Fälschungsvorwürfe zu entkräften, sondern
erklärten, daß die Originale nicht mehr zur Verfügung
stünden und alle Vorwürfe Verleumdungen darstellten.
Der Eiserne Vorhang, hinter dem Leipzig damals noch lag, verhinderte,
daß der Sache weiter nachgegangen werden konnte.
Die Akten des Fond 551 zeigen, daß Hofer und
Calic mit dem "negativen Beweis", mit der Publikation
der Sachverständigengutachten, eine treffende Kritik der
Alleintäterschaftsthese vorgebracht hatten. Die beiden laut
Tobias 1933 unberücksichtigten - weil für die Alleintäterschaft
van der Lubbes sprechenden - Gutachten liegen in den Akten vor
und widersprechen, anders als es Tobias darstellt, den anderen
Gutachten, die die Alleintäterschaft van der Lubbes ausschließen,
nicht. Die Akten belegen auch nicht, daß das von Hofer und
Calic vorgelegte computergestützte Gutachten eines Institutes
für Thermodynamik von falschen Zeiten für die Brandentwicklung
ausgegangen ist. Sie belegen im Gegenteil, daß Berndt 1975
in den Vierteljahresheften völlig falsche Zeitangaben für
Brandstiftung und Alarmierung der Feuerwehr vorlegte. Die Akten
zeigen aber auch, daß Hofer und Calic der "positive
Beweis" mißlungen und daß die Nachlaßdokumente
tatsächlich gefälscht sind.
Weder ist die Verhaftung Wittkowskis aus den Akten
zu entnehmen, noch taucht dort der Pförtner Karl Wilde auf.
Dafür wird deutlich, daß die Nachlaßdokumente
andere Fehlinformationen, auf die sich Hofer und Calic in ihrer
positiven Beweisführung bezogen haben, als Tatsachen des
Jahres 1933 "bestetigen" sollen. Ernst Hanfstaengl hatte
sich Calic und Hofer in den sechziger Jahren als Zeuge dafür
zur Verfügung gestellt, daß Goebbels Überraschung
bei seiner telefonischen Benachrichtigung aus dem Reichstagspräsidentenpalais
wohl nur gespielt gewesen und er ins Reichstagspräsidentenpalais
nur deshalb einquartiert worden sei, um für Goebbels und
Hitlers Alibi mißbraucht zu werden. Daß er am Brandabend
gar nicht im Reichstagspräsidentenpalais gewesen und Goebbels
Darstellung falsch war, konnte er als ehemals hochrangiger Nationalsozialist
nicht zugeben, ohne sich dem Verdacht der Mittäterschaft
und der Gefahr der Strafverfolgung auszusetzen. Um seine Darstellung
zu stützen, behauptete Hanfstaengl, mit ihm zusammen hätten
auch der Kaisersohn Prinz August Wilhelm und ein Prinz von Hessen
(beide kurz nach bzw. im Krieg verstorben) im Palais als Gäste
gewohnt. Über verschiedene Texte eindrucksvoll verteilt,
"bestätigen" die Nachlaßdokumente, daß
sowohl Hanfstaengl als auch Prinz August Wilhelm und der Prinz
von Hessen am Brandabend im Palais wohnten und anwesend waren,
sich später aber nicht vor Gericht als Alibizeugen für
Goebbels und Hitler mißbrauchen lassen wollten.
Hofers und Calics Rekonstruktion der Brandstiftung
in den sechziger Jahren ging von Annahmen und Vermutungen aus,
die 1933 sowohl unter Gegnern der Nationalsozialisten als auch
unter Nationalsozialisten selbst verbreitet waren Das Reichstagsgebäude
sei im Februar 1933 von verfassungstreuem Personal, langgedienten
Beamten mit preußischer Dienstauffassung, bewacht worden.
Am Abend des 27. Februar 1933 sei nur Portal 5 des Reichstages
geöffnet und gut bewacht gewesen. Eine größere
Brandstiftergruppe, zudem mit reichlich Brennmitteln für
den Großbrand ausgestattet, konnte nur in einer Nacht- und
Nebelaktion durch den unterirdischen Gang in den Reichstag gelangen
und auch wieder aus ihm entkommen. Ganz diesen Vorstellungen entsprechend
berichten die Insider in den von Hofer und Calic verwendeten Nachlaßdokumenten,
daß es so gewesen sei.
Die Akten des Fond 551 dagegen zeigen, daß
die Situation 1933 anders war. Die angeblichen Insider der Nachlaßdokumente
besaßen keine Kenntnisse von ihr. Die Brandstifter hatten
offensichtlich Helfer unter dem Personal der Reichstagsverwaltung.
So meldete sich ein Zeuge aus dem Harz, der berichtete, am Tag
des Brandes Berlin besucht zu haben und abgewiesen worden zu sein,
als er den Reichstag besichtigen wollte, was normalerweise möglich
war. Die Polizei überprüfte die Aussage und stellte
fest, daß sie den Tatsachen entsprach. Aus Vernehmungen
von Verwaltungspersonal des Reichstags geht hervor, daß
der Botenmeister Boten- und Verwaltungspersonal am Brandabend
ohne besondere Begründung eine Stunde früher als regulär
Dienstschluß machen ließ. Bereits kurz nach Beginn
des Brandes war nicht, wie vor Gericht erörtert, nur ein
Pförtner im Reichstag, sondern es waren drei (an Portal 5,
Nordseite; Portal 2, Südseite und Portal 3, Ostseite). Trotzdem
konnte die Feuerwehr nur mit großen Schwierigkeiten in den
brennenden Reichstag gelangen und mußte Portal 3 und die
Tore im Innenhof, über die am schnellsten und direktesten
zum Brandherd im Plenarsaal vorzudringen war, zeitraubend mit
Äxten einschlagen.22
Es meldeten sich zwei Zeugen und berichteten, es seien vor bzw. bei Eintreffen der ersten Feuerwehrzüge Personen aus Portalen an der Rückseite des Reichstags herausgerannt und in Richtung Spree verschwunden. Ein Zeuge hatte bei Eintreffen der ersten Feuerwehrzüge vier Personen beobachtet, die aus einem Portal an der Rückseite des Reichstags herausrannten und in Richtung Spree verschwanden. Seine Zeugenaussage erhielt den Vermerk "nichts veranlaßt" und verschwand bei den erledigten Spuren. Eine Zeugin hatte noch kurz vor Eintreffen der Feuerwehr Portal 3 offen und aus dem angrenzenden Fenster Lichtschein gesehen, als eine Person herausrannte und in Richtung Spree verschwand. Auch diese Zeugenaussage blieb in der Hauptverhandlung unberücksichtigt. Erste Aussagen van der Lubbes gaben Anhaltspunkte dafür, daß er durch Portal 2, und nicht durch Fenstereinstieg in den Reichstag gelangt war. Aus den von Dr. Zirpins verfaßten Geständnisprotokollen des van der Lubbe waren diese Aussagen verschwunden.