Wie die Akten des Fond 551 zeigen, waren Marinus
van der Lubbes Geständnis und die dem Reichsgericht für
seine Täterschaft vorgelegten Beweise falsch bzw. gefälscht
(zu den Ungereintheiten des Geständnisses van der Lubbes
siehe auch den Beitrag von Iring Fetscher zum Diskussionsforum
der Kulturbox, die Redaktion). Bislang unbekannte Beweise und
Indizien liefern Anhaltspunkte dafür, daß die Nationalsozialisten
zusammen mit ihren damaligen Koalitionspartnern von der Kampffront
Schwarz-Weiß-Rot (Franz von Papen, Deutschnationale Volkspartei
und Stahlhelm) den Brand im Reichstag legten. Die Akten des Fond
551 werfen neue Fragen zur Rolle von Hitlers konservativen Koalitionspartnern
bei der Machteroberung der Nationalsozialisten auf. Sie lenken
die Aufmerksamkeit auf den Osthilfeskandal im Januar und Februar
1933, dessen Bedeutung für die Bildung des Kabinetts Hitler,
die Auflösung und Neuwahl des Reichstags und das Ende von
Weimar zwar vielfach angedeutet, aber nicht ausführlich untersucht
wurde.6 Last not least macht die jahrzehntelange Geheimhaltung
wichtiger Akten des Fond 551 durch Sowjetunion und DDR deutlich,
in welchem Maße der Kalte Krieg die Zeitgeschichtsschreibung
des III. Reiches behinderte.
Die Kontroverse um den Reichstagsbrand wurde in der
Vergangenheit auf einer sehr dünnen Quellenbasis ausgetragen.
Der Diskussion lagen nur wenige Aktenabschriften und Zeugenmitteilungen,
oft nur Darstellungen vom Hörensagen, zu Grunde. Erschwert
war die Erörterung des Reichstagsbrandes auch dadurch, daß
Vorwürfe erhoben wurden, Quellenmaterialien aus privaten
Beständen seien gefälscht.7 Hinsichtlich der Akten
des Fond 551 wird von keiner der beiden Seiten Zweifel an der
Echtheit der Dokumente vorgebracht, auch nicht vom Bundesarchiv,
das den Fond 551 seit 1993 in seinem Bestand hat. Die umfangreichen
Akten des Fond 551 ermöglichen es jetzt, die kontroversen
Theorien über die Brandstiftung systematisch zu überprüfen.
Die Überprüfung ergibt, daß Tobias
und Mommsens These von der Alleintäterschaft van der Lubbes
und der Nichtbeteiligung der Nationalsozialisten ebenso falsch
ist wie die von Hofer und Calic behauptete Täterschaft eines
geheimen NS-Kommandos, das den unterirdischen Gang zwischen Reichstag
und Reichstagspräsidentenpalais - zur Zeit des Brandes Dienstsitz
des nationalsozialistischen Reichstagspräsidenten Hermann
Göring - nutzte, um unerkannt in den Reichstag einzudringen
und nach der Brandstiftung wieder aus ihm zu entkommen. Falsch
ist Tobias und Mommsens Darstellung, nach der die Nationalsozialisten
vom Reichstagsbrand überrascht wurden und am Folgetag in
Panik mit der Verhaftung ihrer politischen Feinde und der Aufhebung
der Grundrechte reagierten. Falsch ist auch Hofers und Calics
Darstellung, die Nationalsozialisten hätten ihre konservativen
Koalitionspartner mit der Reichstagsbrandstiftung überrumpelt,
und diese - insbesondere Hugenberg und Papen - hätten die
Täterschaft der Nationalsozialisten zwar bald nach der Tat
erfahren, sie aber aus Angst um ihr Leben nicht öffentlich
machen können.8